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Sendung/Interview über Internetsperren und Telekompaket mit Markus Beckedahl

5. Mai 2009

Gerade droht von einigen Ecken Gefahr für die Freiheit des Internetz. Es soll nicht mehr so offen sein wie bisher. In Deutschland werden dazu Internetsperren eingeführt die mittlerweile von Kritikern als Zensursular betitelt werden. Dazu soll das Telemediengesetz geändert werden. Auf EU-Ebene soll morgen (6. Mai) das Telekom-Paket beschloßen werden, welches auch einige Gefahren birgt. Hier ist die Netzneutralität in gefährdet sowie auch Sperren mittels “3-Strike”/HADOPI, also wer 3 mal etwas falsch macht bekommt das Internet abgeklemmt.
Mit Markus Beckedahl von netzpolitik.org haben wir daher über diese zwei Kernthemen geredet. Wie kam es zu dem Telekompaket? Welche geht es weiter mit den Internetsperren und vor allem was kann der einzellne Bürger tun um jetzt noch den Entscheidungprozess sowohl aus Bundesebene als auch viel wichtiger derzeit auf EU-Ebene zu beeinflussen. Eine der wichtigsten Seiten dazu ist Abgeordnetenwatch.de.

Links:

download als mp3 download als ogg Lizens

Das Internet ist in Gefahr

Zumindest werden aus mehreren Ecke gerade Versuche unternommen das Internet das wir bisher kannten zu Verändern. Zum einen sollen in Deutschland Internetsperren eingerichtet werden, die im nächsten Schritt auch dazu verwendet werden noch mehr Zensur zu betreiben, die ersten Ideen kommen schon. Nun wurde eine Petition auf den Seiten den Bundestages eingerichtet die jeder Bürger mitzeichnen/unterschreiben kann. Zur Zeit reagieren die Server etwas langsam, aber damit die Petition erfolgreich ist müssen mind. 50 000 Unterschriften zusammen kommen. Der Zweite Angriff auf das Internet geht von der EU-Ebene aus. Wenn dort die Gesetze erst ein mal geschaffen sind werden diese auch in Deutsches Recht umgesetzt. Hierbei geht es um das sogenannte Telekompaket bei dem die Netzneutralität in Gefahr ist auch Zensur betrieben werden soll in dem einem das Internet abgedreht werden kann sobald 3 “Regelverstöße” wie z.B. Filesharen festgestellt werden. Auch hier gegen kann etwas unternommen werden. Dabei sind die nächsten Tage wichtig. Ruft / Emailt eure Politiker, vornehmlich die EU Abgeordneten, an und erklärt ihnen wo die Gefahren sind. Einen längeren Aufruf zu dem Thema liefert auch Markus Beckedahl auf netzpolitik.org.

Umgehung der deutschen Zensur

24. April 2009

Dank Frau von der Leyen dürfen wir uns wieder einmal ernster mit dem Computer auseinandersetzten. Aber zum Glück gibt es in Deutschland noch immer den CCC, der Tatkräftig für Informatonsfreiheit und Netzsicherheit eintritt.

Unter der folgenden URL können wir eine HOWTO lesen, die uns erlaubt unzensiert zu surfen,

Ein Server der unzensiert ist, wird vom FoeBud betrieben und lautet: 85.214.73.63.

Den Artikel dazu gibt es auf:

Diese Nachricht steht unter den CC.

Internetzensur heute und morgen

9. April 2009

Im Kreuzzug gegen die Kinderpornographie ist erwiesenermaßen alles erlaubt. Der neueste Trend sind sogenannte Filterlisten. Doch was sind Filterlisten? Sie sind ein Instrument um Informationen zu sortieren, und zwar in zwei Gruppen: lesbare und nicht lesbare Information. Zu letzterem gehört auch Kinderpornograhie. Warum stößt mir dies so sauer auf?

Wenn wir erst einmal das Equipment haben um filterungen durchzuführen, kann der Matchcode auch weiter ausgebaut werden. Sprich für Kinderpornographie angeschaffte Technologie wird, um mehrere Treffer erweitert. So haben wir irgendwann vielleicht sogar eine Filterung von politisch andersdenkenden. Oder Anhänger einer bestimmten Religion können keine Emails mehr verwenden.

Natürlich ist all dies nur Theorie. Aber um zu verhindern, dass die Theorie zur praxis wird, müssen wir heute handeln. Wir wünschen keine Filterung des Internets.

Ich hatte meine Bedenken einmal in einer Email an Frau von der Leyen geschrieben. Als Antwort kam:

Von: “Info” <info@bmfsfjservice.bund.de>

Sehr geehrter Herr Manns,

für Ihr Schreiben vom 27. März 2009 danke ich Ihnen. Haben Sie auch vielen

Dank für Ihre Unterstützung.

Der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist für die

Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang stellen uns

technische Entwicklungen vor immer wieder neue Aufgaben. So ist das

konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie eine

unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein

rechtsfreier Raum sein.

Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird

mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Kinderpornographie ist

die Dokumentation des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Opfer werden

immer jünger; gezeigt werden zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder

oder sogar Kleinstkinder. Und die Verantwortlichen sowie Täter nehmen

monatlich Millionenbeträge ein. Nur ein geringer Anteil der

Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet. Sobald Kenntnis von

Darstellungen des sexuellen Missbrauchs auf deutschen Websites oder Servern

besteht, geht die Polizei gegen den Inhalteanbieter vor, veranlasst über den

Hostprovider die Löschung und wertet Verbindungsdaten aus.

Wenn kinderpornographische Angebote von Ausländern oder im Ausland betrieben

werden, werden zuständige Behörden und Beschwerdestellen im jeweiligen Land

informiert und um vergleichbare Maßnahmen der Täterermittlung oder

Beseitigung des Verstoßes gebeten.

Hinweise auf kinderpornographische Inhalte werden beim Bundeskriminalamt

verifiziert und bei entsprechender Verdachtslage auf dem Interpol-Weg in die

Staaten weitergeleitet, in denen die Webseiten physikalisch liegen. Das

Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter leisten im Inland

hervorragende Arbeit. Die häufigen Meldungen in der Presse über ausgehobene

Kinderpornographie-Ringe belegen das. Die Ermittler werden auch weiterhin

hart daran arbeiten, die Täter im Inland zu ermitteln und die Quellen im

Ausland zu schließen.

Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen bleiben viele

Kinderpornographie-Seiten im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen Staaten

nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote (sog. Content-Provider)

haftbar zu machen oder ihnen die Plattform (über sog. Host-Provider) zu

entziehen.

Die derzeitige Diskussion um die Erschwerung des Zugangs zu

kinderpornographischen Inhalten bezieht sich auf angebotene Webseiten, auf

denen diese Inhalte gewerblich angeboten werden. Es handelt sich dabei um

eine Form der schweren und organisierten internationalen Kriminalität, über

die das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion

Informationen sammelt. Die dort derzeit vorhandenen Informationen beziehen

sich auf ca. 1000 solcher Webseiten. Diese Webseiten werden derzeit jedoch

nicht auf gesonderten Listen geführt.

Da in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

entweder nicht einmal unter Strafe stehen oder nicht ausreichend

sanktioniert werden, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel nicht aus.

Dann bleibt nur die Sperrung als letztes Mittel. Ein Vorgehen gegen den

Inhalteanbieter und damit eigentlich vorrangig in Anspruch zu nehmenden

Verantwortlichen scheitert in diesen Fällen daran, dass der für die Inhalte

Verantwortliche im Ausland niedergelassen ist.

Zwar ist die Informationsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut mit

Verfassungsrang. Jedoch geht es hier um die Erschwerung des Zugriffs auf

Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Nach dem Strafgesetzbuch sind

sowohl die Verbreitung als auch der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie

strafbar.

Sperrungen werden seit vielen Jahren erfolgreich in Norwegen, Dänemark,

Schweden, Finn¬land, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland,

Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt, überwiegend auf der Grundlage

freiwilliger Selbstverpflichtungen.

Die jahrelangen Erfahrungen der Länder, die bereits Zugangssperren

eingerichtet haben, zeigen, dass das System funktioniert und täglich

Zehntausende an Zugriffen auf kinderpornographische Angebote geblockt werden

können. Entscheidend ist nicht, dass technisch versierte Internetnutzer

immer Wege finden werden, die Sperren zu umgehen. Maßgeblich ist vielmehr,

dass durch Zugangssperren der Zugang für die große Masse der

durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird und die harten

Fälle auf Nebenwege gezwungen werden. Statt vor den Möglichkeiten im

World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von

Kinderpornographie genutzt.

Die Bundesregierung sieht sich deshalb in ihrer Auffassung von den

Erfahrungen dieser Länder darin bestätigt, dass Sperrungen ein geeignetes

Mittel sind, die Reichweite von bekannten kinderpornographischen Websites zu

beschränken, wenn andere Mittel versagen. Dabei sollten Sperrungen

Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern

und seiner Darstellung im Internet sein. Die Ermittlung der Täter und der

Opferschutz sollen dadurch nicht ersetzt, sondern wirksam ergänzt werden.

Die Bundesregierung strebt die Zusammenarbeit mit diesen Ländern an, um

durch internationale Kooperationen zu möglichst effektiven Maßnahmen gegen

die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu gelangen und zu einem

Austausch der gesperrten Seiten zu kommen.

Im Rahmen eines Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich Minister

Schäuble, Ministerin von der Leyen und Minister Glos mit Vertretern der

großen Internetanbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren

geeinigt.

Seit dem 23. Januar 2009 tagt hierzu unter der Federführung des

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine

Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesinnenministeriums, des

Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für

Sicherheit in der Informationstechnik und der acht großen deutschen

Internetprovider sowie den Verbänden BITKOM, eco und FSM.

Die Verhandlungen mit den Internetprovidern sind nun so weit, das die ersten

Unternehmen bereit sind, bereits jetzt eine Vertrag mit dem Bund, vertreten

durch das BKA, zur Zugangserschwerung kinderpornographischer Seiten zu

unterzeichnen. Damit folgt die Bundesregierung dem Beispiel vieler Länder

und Deutschland schließt endlich auf als eines der großen Länder in der EU.

Die Europäische Kommission hat deshalb diesen Schritt ausdrücklich begrüßt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25. März 2009, Eckpunkte zu

Regelungen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Service-Team

_______________________________

Bundesministerium für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend

Telefon: 01801 90 70 50

Telefax: 01888 555 4400

Internet: http://www.bmfsfj.de

E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

Der überwiegende Teil des Briefs ist einfach Unsinn. Wenn bereits jetzt schon mit den Hostern in verschiedenen Ländern verhandelt wird, und es gemeinsame Regelungen gibt, warum sollte dann noch die Zensur nötig sein?

Fragen über Fragen. Das war es für heute aus der Muppet Show. Demnächst gibts mehr.

Falls sie dieser Blog interessiert, sind Sie eingeladen, auf http://saschasbacktrace.blogspot.com zu kommen. Dort werden regelmäßig Themen aus Wirtschaft, Politik und anderem verbreitet.

Der Datenbrief

27. März 2009

Der Datenbrief
Inspiriert durch einen Vortrag des Chaos Computer Congresses habe ich mich mit dem Datenbrief auseinandergesetzt. Die Forderungen waren im Rahmen des Rechtes auf digitale Intimsphäre folgende:
* jährlicher Datenbrief
* Infos zu Geschäftsforfällen wie Inkasso und Schufa
* Auflistung sämtlicher Kontaktdaten
* Auflistung der Firmen, an die die Kontaktdaten weitergeleitet wurden.

Somit habe ich drei Firmen kontaktiert, um die auskunftsfreudigkeit zu überprüfen. Das waren Reichelt Elektronik, GMX und der Weltbild-Verlag.

Als Basis nutzte ich folgenden Formbrief, den ich erstellte.

—cut—
%{meine_adresse}

Änderung meiner geschäftlichen Bedingungen

Sehr geehrte Geschäftspartner,
am 15. Dezember 1983 wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes rechtskräftig, das erstmals
ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung garantierte. Auszugsweise heißt es dort: “Das
Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die
Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses
Rechts auf “informationelle Selbstbestimmung” sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse
zulässig.”
Bezug nehmend auf dieses Urteil möchte ich gerne einen Überblick aller personenbezogenen Daten
der letzten zwei Jahre in Ihrer Firma erhalten. Dazu zählen Kontaktdaten, Geschäftsvorfälle,
Eintragungen bei der SCHUFA, und Namen und Kontaktdaten der Firmen, an die Sie eventuell die
Daten weiterverkauft oder anderweitig weitergegeben haben. Dies betrifft sowohl die Papier- als
auch die Digitalen Medien.
Des weiteren möchte ich gerne einen jährlichen Datenbrief erhalten, in dem obige Aufzählungen für
das jeweils letzte Jahr enthalten sind. Praktischerweise könnte dies zum Jahreswechsel geschehen.
Der Datenbrief kann per Email oder per Brief versandt werden.
Für künftige Datenerhebungen oder Datenweitergaben möchte ich gerne ein „Double Opt-In“, ein
Verfahren dass zweimal nachfragt, ob die Daten verarbeitet werden dürfen.
Sollten Sie mit diesen neuen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sein, so betrachten Sie
unsere Geschäftsbeziehungen als beendet. Dennoch sind sie auskunftsverpflichtet, und somit
zumindest für die Angaben der letzten 2 Jahre verpflichtet. Sollten Sie unsere Geschäftsbeziehung
beenden wollen, verfüge ich hiermit, sämtliche personenbezogenen digitalen Daten zu löschen. Die
Papiervariante darf gelagert werden, jedoch nur bis zum Ende der kaufmännischen Pflicht.
Dieses Dokument ist digital signiert mit dem PKCS #1 RSA Encryption Algoryrhmus.
Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und digital unterschrieben. Die PKCS#1 sind
rechtskräftig und als Ersatz der handgeschriebenen Unterschrift zu sehen.

Mit freundlichem Gruß
Sascha Manns
–paste–

Das Dokument habe ich erstmal als *.odt an alle drei Kandidaten geschickt. GMX und Reichelt konnte damit nichts anfangen, und bat um ein anderes Format. Nachdem ich RTF verwendete gaben beide erstmal Ruhe.

Als erstes kam eine Reaktion von GMX. Sie nahmen die Gelegenheit wahr, eine Email zu schreiben. Und es kam alles sauber rüber. Sie gaben die Kontaktdaten preis, und welche Geschäftsvorfälle waren. Auch das beauftragte Inkassobüro wurde aufgeschrieben. Somit sind wir da erstmal zufrieden.

Als nächstest kam eine Email der Rechnungsstelle von Reichelt, die sich informieren wollten, was ich überhaupt will? Sie haben den Brief nicht verstanden. Also habe ich es möglichst einfach nochmal erklärt. Dann kam eine Mail, die verlangte, dass ich das ganze per Brief beantragen soll.

Zuletzt kam ein Brief vom Weltbild Verlag, dafür aber gleich 2 Seiten, wo vor und Rückseite bedruckt ist. Und die Abteilung im Weltbild Verlag heißt “Datenschutz”. War mir sehr angenehm. Zuerst kam die Kontaktadresse und die Kundennummer. Dann haben sie zwei Firmen hingeschrieben, an die Sie die Daten weitergegeben haben, mit Adresse und Ansprechpartner.
Dann kommen Screenshots von der Kundendatenbank: Kundendatenbank, Auftragsübersicht und die Debitorenübersicht. Zuletzt haben Sie empfohlen, mich auf die Robinsonliste zu setzen.

Somit bin ich mit dem Letzten am zufriedensten.

Alles in allem kann ich jedem nur empfehlen es ebenfalls auszuprobieren. Vielleicht kommen ja in Zukunft weitere Beiträge von anderen, und vielleicht können wir unsere Erfahrungen etwas austauschen.

   
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